Geschäftsfreunde

  • Ein Arzt ist nicht erforderlich, um einen Geschäftspartner hat, die einen Vertrag mit einem Labor als eine Bedingung für die Offenlegung von geschützten Gesundheitsinformationen, die für die Behandlung eines einzelnen.
  • Ein Krankenhauslabor ist nicht verpflichtet, einen Geschäftspartner Vertrag zu haben, geschützte Gesundheitsinformationen zu einem Referenzlabor für die Behandlung der einzelnen offen zu legen.,
  • Offenlegungen gegenüber einem Gesundheitsplansponsor, wie z. B. einem Arbeitgeber, durch einen Gruppenkrankenplan oder durch den Krankenversicherungsträger oder HMO, der die Leistungen oder den Versicherungsschutz für den Gruppenkrankenplan erbringt, sofern die Dokumente des Gruppenkrankenplans geändert wurden, um die Offenlegungen zu begrenzen, oder eine der Ausnahmen bei 45 CFR 164.504(f) erfüllt wurde.,
  • Die Sammlung und Weitergabe geschützter Gesundheitsinformationen durch einen Gesundheitsplan, der ein öffentliches Leistungsprogramm wie Medicare ist, und eine andere Agentur als die Agentur, die den Gesundheitsplan verwaltet, z. B. die Sozialversicherungsbehörde, die geschützte Gesundheitsinformationen sammelt, um die Berechtigung oder Registrierung für das Regierungsprogramm zu bestimmen oder die Berechtigung oder Registrierung für das Regierungsprogramm festzulegen, bei dem die gemeinsamen Aktivitäten gesetzlich genehmigt sind.
  • Andere Situationen, in denen ein Geschäftspartnervertrag NICHT erforderlich ist.,

    • Wenn ein Gesundheitsdienstleister einem Gesundheitsplan geschützte Gesundheitsinformationen zu Zahlungszwecken offenlegt oder wenn der Gesundheitsdienstleister einfach einen ermäßigten Tarif akzeptiert, um am Netzwerk des Gesundheitsplans teilzunehmen. Ein Anbieter, der einen Anspruch auf einen Gesundheitsplan erhebt, und ein Gesundheitsplan, der den Anspruch bewertet und bezahlt, handeln jeweils in eigenem Namen als gedeckte Einheit und nicht als „Geschäftspartner“ des anderen.
    • Mit Personen oder Organisationen (z.B.,, Hausmeisterdienst oder Elektriker), deren Funktionen oder Dienstleistungen nicht die Verwendung oder Offenlegung geschützter Gesundheitsinformationen beinhalten und bei denen ein Zugriff auf geschützte Gesundheitsinformationen durch diese Personen, wenn überhaupt, zufällig wäre.
    • Mit einer Person oder Organisation, die lediglich als Leitung für geschützte Gesundheitsinformationen fungiert, z. B. dem US Postal Service, bestimmten privaten Kurieren und ihren elektronischen Äquivalenten.,
    • Unter den gedeckten Stellen, die an einer organisierten Gesundheitsvereinbarung (OHCA) teilnehmen, um Angaben zu machen, die sich auf die gemeinsamen Gesundheitsaktivitäten der OHCA beziehen.
    • Wenn ein Gruppenkrankenversicherungsplan eine Versicherung von einem Krankenversicherungsunternehmen oder HMO kauft. Die Beziehung zwischen dem Gruppenkrankenplan und dem Krankenversicherungsaussteller oder HMO wird durch die Datenschutzregel als OHCA in Bezug auf die Personen definiert, denen sie gemeinsam dienen oder gedient haben., Daher ist es diesen abgedeckten Stellen gestattet, geschützte Gesundheitsinformationen auszutauschen, die sich auf die gemeinsamen Gesundheitsaktivitäten der OHCA beziehen.
    • Wenn ein versichertes Unternehmen ein Produkt des Gesundheitsplans oder eine andere Versicherung, z. B. Rückversicherung, von einem Versicherer kauft. Jedes Unternehmen handelt in seinem eigenen Namen, wenn das versicherte Unternehmen die Versicherungsleistungen erwirbt und wenn das versicherte Unternehmen dem Versicherer eine Forderung erhebt und der Versicherer die Forderung zahlt.,
    • Einem Forscher geschützte Gesundheitsinformationen zu Forschungszwecken entweder mit Patientengenehmigung gemäß einem Verzicht gemäß 45 CFR 164.512(i) oder als begrenzter Datensatz gemäß 45 CFR 164.514(e) offenzulegen. Weil der Forscher keine Funktion oder Tätigkeit ausübt, die durch die Verwaltungsvereinfachungsregeln geregelt ist, wie z. B. Zahlungs-oder Gesundheitsvorsorge, oder eine der in der Definition von „Geschäftspartner“ bei 45 CFR 160 aufgeführten Dienstleistungen erbringt.,Der Forscher ist jedoch kein Geschäftspartner des abgedeckten Unternehmens, und es ist keine Geschäftspartnervereinbarung erforderlich.
    • Wenn ein Finanzinstitut von Verbrauchern durchgeführte Finanztransaktionen per Debit -, Kredit-oder anderer Zahlungskarte verarbeitet, Schecks löscht, elektronische Geldtransfers initiiert oder verarbeitet oder andere Aktivitäten durchführt, die die Überweisung von Geldern für die Zahlung von Prämien für das Gesundheitswesen oder den Gesundheitsplan direkt erleichtern oder bewirken., Wenn es diese Tätigkeiten ausübt, erbringt das Finanzinstitut seinen Kunden seine normalen Bank-oder sonstigen Finanztransaktionsdienstleistungen; es übt keine Funktion oder Tätigkeit für oder im Namen des gedeckten Unternehmens aus.

    Bitte lesen Sie unsere häufig gestellten Fragen zu Geschäftspartnern sowie andere häufig gestellte Fragen zur Datenschutzregel.

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    OCR -, HIPAA-Datenschutz-December 3, 2002 Revised April 3, 2003

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