Lögreglan (Deutsch)

BREXIT-Wichtige Informationen-Reisen nach Island für britische Staatsangehörige werden sich ab dem 1. Januar 2021 ändern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Impfbescheinigung gegen COVID-19 oder Bestätigung einer früheren COVID-19-Infektion können Personen nicht von den aktuellen Reisebeschränkungen befreien. Diese Zertifikate können nur Personen, die bereits berechtigt sind, nach Island zu reisen, von den Quarantäne-und Testanforderungen befreien., Drittstaatsangehörige, die eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben oder eine bestätigte frühere COVID-19-Infektion haben, können daher nur dann nach Island reisen, wenn sie bei ihrer Ankunft die erforderlichen Dokumente vorlegen können, um sich als von den geltenden Reisebeschränkungen befreit zu erweisen.

Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen zu den geltenden Reisebeschränkungen für Reisen nach Island aufgrund von COVID-19.

Die Isländischen Behörden erteilen keine Genehmigung, bevor Sie nach Island., Passagiere müssen die erforderlichen Dokumente mitbringen, die die Befreiung von Reisebeschränkungen bestätigen, die sie bei der Ankunft in Island an der Grenze einreichen müssen. Es werden keine anderen als die nachstehend ausdrücklich genannten Ausnahmen gewährt, und folglich werden alle derartigen Anträge abgelehnt.

Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der Grenzschutz bei der Ankunft.

Grenzübergänge werden nur nach den am Tag der Einreise geltenden Regeln zugelassen., Es ist daher wichtig, dass sich die Passagiere vor der Reise mit den geltenden Regeln vertraut gemacht haben, da sich die Regeln hätten ändern können. Es ist auch wichtig, dass die Passagiere sich mit den Regeln vertraut machen, die in allen Ländern gelten, in die der Passagier reisen oder durch die er reisen wird, da zwischen verschiedenen Ländern unterschiedliche Regeln gelten. Die isländischen Behörden können nicht für die Durchführung von Grenzkontrollen in anderen Ländern als Island zur Rechenschaft gezogen werden., Die Website des Außenministeriums enthält einen Link zu einer Liste der Länder, die Reisebeschränkungen und Reiserichtlinien erlassen haben. Die Liste ist jedoch nicht erschöpfend.

Alle Informationen darüber, wer nach Island reisen kann und Beispiele, welche Dokumente der betreffende Reisende in jedem Fall vorlegen muss, finden Sie weiter unten.

Es ist daher wichtig, dass alle, die nach Island reisen, die wirksamen COVID-19-Präventionsmaßnahmen lesen www.covid.is/english. Ausnahmen von Reisebeschränkungen gewähren keine Befreiung von Test-und Quarantäneanforderungen.,

WICHTIG

wenn Sie nicht für die oben genannten Ausnahmen von Reisebeschränkungen in Frage kommen oder der Ansicht sind, dass Sie keine Überprüfung für eine Ausnahme anhand der entsprechenden Unterlagen durchführen können, empfehlen wir Ihnen, nicht nach Island zu reisen, solange die Beschränkungen in Kraft sind. Ausländer, die ohne triftigen Grund an der Grenze ankommen, um in den Schengen-Raum einzureisen, werden zurückgewiesen. Die isländische Regierung erteilt Fluggästen vor der Reise keine Genehmigung., Die endgültige Entscheidung, die Einreise in das Land zu erlauben oder zu verweigern, wird von Grenzschutzbeamten bei der Ankunft getroffen.

Was sind Reise-Einschränkungen?

Reisebeschränkungen sind Grenzwerte, die aufgrund von COVID-19 gelten und dazu dienen, unnötige Reisen zu verhindern, während die Umstände unvorhersehbar bleiben, und das Risiko von Reisenden, die das Virus nach Island bringen, zu verringern.

Reisende, von denen die meisten in der Regel ungehindert nach Island reisen können, sind nun verpflichtet, den Reisegrund bei der Ankunft nachzuweisen.

Gelten für mich Reisebeschränkungen?,

Reisebeschränkungen gelten für alle Drittstaatsangehörigen*, unabhängig davon, ob der Reisende ein Visum benötigt oder ohne Visum in den Schengen-Raum reisen kann. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen von den Reisebeschränkungen, die im Folgenden näher behandelt werden.

*Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder Bürger der EWR/EFTA – Staaten noch Bürger von Andorra, Monaco, San Marion oder des Vatikans sind-unabhängig davon, ob sie normalerweise ohne Einschränkung reisen können.

Reisebeschränkungen gelten nicht für:

1., Isländische Staatsbürger

2. EWR / EFTA-Bürger sowie Bürger von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan

3. Verwandte * isländischer oder anderer EWR/EFTA-Bürger oder Bürger von Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan

*Angehörige isländischer oder anderer EWR/EFTA-Bürger oder Bürger von Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan, die von Reisebeschränkungen befreit sind, sind:

  • Ehepartner oder Lebenspartner.
  • Kind, Stiefkind, Enkel oder Stiefkind der in Island lebenden Person, ihres Ehepartners oder Lebenspartners.,
  • Eltern, Stiefeltern oder Stiefeltern der in Island lebenden Person, ihres Ehepartners oder Lebenspartners.
  • Geschwister oder Stiefgeschwister der in Island lebenden Person, ihres Ehepartners oder Lebenspartners.

Angehörige dürfen mit ihren Kindern (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18. Die Bedingung ist, dass der Verwandte und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.,

Kinder (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben und die Einreisebedingungen erfüllen, dürfen mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten nach Island reisen, auch wenn diese Person keine Ausnahmen von Reisebeschränkungen nach Island in Betracht zieht. Voraussetzung ist, dass das Kind und der Elternteil/Erziehungsberechtigte zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.,

Angehörige sind nur dann von den Reisebeschränkungen befreit, wenn sie nach Island reisen, um einen Verwandten zu besuchen, der sich rechtmäßig in Island aufhält, oder in einem anderen Schengen-Land, wenn sie sich auf der Durchreise befinden, und der betreffende Staat erteilt dem betreffenden Reisenden die Einreiseerlaubnis.

Ein dritter Staatsbürger kann außerdem mit seinem Verwandten nach Island reisen, sofern er isländischer Staatsbürger, EWR/EFTA-Bürger oder Bürger von Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan ist und hier in Island zusammenbleiben möchte., Gleiches gilt, wenn die Reise in eines der oben genannten Länder geplant ist, sofern die betreffende Person dazu berechtigt ist.

≠ Andere Familienmitglieder als die oben genannten haben keinen Anspruch auf diese Befreiung.

4. Britische Staatsangehörige (und ihre Familienmitglieder), die vom BREXIT-Trennungsvertrag profitieren und vor dem 1.Januar 2021 ein Aufenthaltsrecht in Island haben.

5., Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthalts-oder Aufenthaltsrecht in Island oder einem anderen EWR/EFTA-Staat oder Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan.

6. Angehörige* von Aufenthaltstitelinhabern in Island oder einem anderen EWR / EFTA-Staat oder Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan.

*Angehörige gültiger Aufenthaltsberechtigungsinhaber in Island oder einem anderen EWR/EFTA-Staat oder Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan, die als von Reisebeschränkungen befreit gelten:

  • Ehepartner oder Lebenspartner.,
  • Kinder, Stiefkinder, Enkel, Stiefkinder.
  • Eltern, Steppeltern, Großeltern, Stiefeltern.
  • Geschwister oder Stiefgeschwister.

Angehörige dürfen mit ihren Kindern (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18. Die Bedingung ist, dass der Verwandte und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.,

Kinder (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben und die Einreisebedingungen erfüllen, dürfen mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten nach Island reisen, auch wenn diese Person keine Ausnahmen von Reisebeschränkungen nach Island in Betracht zieht. Voraussetzung ist, dass das Kind und der Elternteil/Erziehungsberechtigte zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.,

Angehörige sind nur dann von den Reisebeschränkungen befreit, wenn sie nach Island reisen, um einen Verwandten zu besuchen, der sich rechtmäßig in Island aufhält, oder in einem anderen Schengen-Land, wenn sie sich auf der Durchreise befinden, und der betreffende Staat erteilt dem betreffenden Reisenden die Einreiseerlaubnis.

Ein dritter Bürger kann darüber hinaus mit seinem Verwandten nach Island reisen, sofern die Person eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Island besitzt. Gleiches gilt, wenn die Reise in eines der oben genannten Länder geplant ist, sofern die betreffende Person dazu berechtigt ist.,

≠ Andere Familienmitglieder als die oben genannten haben keinen Anspruch auf diese Befreiung.

7. Ausländer in einer langfristigen * intimen Beziehung mit einem isländischen Staatsbürger oder einer Person, die legal in Island lebt.

*Langfristig bedeutet, dass das Paar seit mindestens sechs Monaten in einer Beziehung ist und sich mindestens einmal persönlich getroffen hat

“ Freunde/Freundinnen dürfen ihre minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren bei der Ankunft) mitbringen.

8., Ausländische Staatsbürger, die nachweislich in einem der folgenden Länder leben und reisen*:

  • Australien
  • Japan
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Singapur
  • Südkorea
  • Thailand

* HINWEIS! Die Liste der Länder kann sich relativ kurzfristig ändern. (Letzte Aktualisierung 22.12.2020)

9. Ausnahmen aufgrund wesentlicher Reisen.,

“ Ausländische Staatsbürger, die aufgrund wesentlicher Reisen Anspruch auf Befreiung von Reisebeschränkungen haben, dürfen ihre minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren bei der Ankunft) bei Bedarf mitbringen, um nach Island reisen zu können.

  1. Passagiere im Flughafentransfer.
  2. Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Geriatrie.
  3. Mitarbeiter verantwortlich für den Transport von waren und Dienstleistungen.
  4. Personen, die internationalen Schutz benötigen.
  5. Personen, die wegen eines akuten familiären Vorfalls reisen.,
  6. Einzelpersonen und Delegationen, die unter der Schirmherrschaft der isländischen Regierung in das Land reisen, Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und andere Vertreter ausländischer Länder; Mitarbeiter der internationalen Organisation und ihre Gäste, die aufgrund der Aktivitäten dieser Organisationen in das Land reisen müssen; Mitglieder der Streitkräfte, die dienstlich nach Island reisen; humanitäre Helfer; Mitarbeiter des Katastrophenschutzes; und Familienmitglieder der oben genannten Parteien.
  7. Studenten.,
  8. Personen, die im Wesentlichen für geschäftliche Zwecke oder Arbeiten solcher Art nach Island reisen müssen, dass diese nicht verschoben oder im Ausland durchgeführt werden können.

Welche Dokumente muss ich mit nach Island nehmen?

Alle Passagiere, die nach Island reisen, benötigen ein gültiges Reisedokument (Reisepass).

Ausländische Staatsbürger, die einer Visumpflicht unterliegen, müssen noch vor der Reise nach Island ein Visum erhalten. Visa-Regeln können daher das Recht von Einzelpersonen auf Einreise in das Land einschränken, auch wenn die Reisebeschränkungen nicht für sie gelten.,

Bürger der folgenden Länder benötigen ein Visum, um Island zu besuchen: https://www.utl.is/index.php/en/who-needs-a-visa

Bitte beachten Sie, dass Personen, die ein Visum für die Reise nach Island benötigen, ihre Reise möglicherweise verschieben müssen, bis die Ausstellung von Visa wieder beginnt, obwohl sie von Reisebeschränkungen befreit sind.

Personen, die glauben, von den Reisebeschränkungen befreit zu sein, müssen den Nachweis der Befreiung nachweisen können, indem sie bei der Ankunft alle erforderlichen Dokumente vorlegen., Gleiches gilt für Transitreisende, die beabsichtigen, durch Island in ein anderes Schengen-Land zu reisen.

Alle Dokumente müssen von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes beglaubigt werden. Dokumente in einer anderen Sprache als Englisch oder einer nordischen Sprache müssen von einer beglaubigten englischen Übersetzung begleitet werden.,

Andere notwendige Dokumente bei Reisen nach Island

Alle Passagiere benötigen ein gültiges Reisedokument (Reisepass) und ein gültiges Visum (falls zutreffend)

Isländische Staatsbürger, Bürger anderer EWR / EFTA-Staaten oder Bürger von Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan.

  1. Keine weiteren Dokumente.

Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltsrecht in Island oder einem anderen EWR/EFTA-Staat oder Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan.,

  1. Eine gültige Aufenthaltsgenehmigungskarte ODER eine Benachrichtigung der Einwanderungsdirektion, dass eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein langfristiges Visum erteilt wurde.

Britische Staatsangehörige (und ihre Familienmitglieder), die vom BREXIT-Trennungsvertrag profitieren und vor dem 1.Januar 2021 ein Aufenthaltsrecht in Island haben.

  1. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs: Aufenthaltsbescheinigung (C-122), ausgestellt von Registers Iceland (Þjóðskrá), die das Aufenthaltsrecht in Island vor dem 1.Januar 2021 bestätigt.,
  2. UK Familienmitglieder: Eine gültige Aufenthaltsgenehmigungskarte, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurde, oder eine Benachrichtigung der Einwanderungsdirektion, dass vor dem 1.Januar 2021 eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.

Ehegatte oder Lebenspartner isländischer oder anderer EWR/EFTA-Bürger oder Bürger von Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan.
Verwandten ist es gestattet, mit ihren Kindern (als Minderjährige), die das Alter von 18 Jahren bei der Ankunft in Island nicht erreicht haben, nach Island zu reisen., Die Bedingung ist, dass der Verwandte und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

  1. Bestätigte Dokumente zum Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Ehepartners / Mitbewohners (z. B. Kopie des Reisepasses), der in Island besucht werden soll.
  2. Bestätigung des rechtlichen Wohnsitzes eines Verwandten in Island (z.B. Bescheinigung von Registers Iceland). Nicht erforderlich, wenn die Beteiligten gemeinsam nach Island reisen.
  3. Beglaubigte Heiratsurkunde ODER beglaubigte Zusammenlebensurkunde (andere Dokumente zum Nachweis des Zusammenlebens-d. H., dass Sie den gleichen Wohnsitz haben – kann zum Beispiel eine Aufenthaltsbescheinigung oder Mietvertrag sein).
  4. Bestätigung der familiären Beziehung (z.B. Geburtsurkunde, (bei Reisen mit eigenem Kind unter 18 Jahren)).
  5. ODER (falls auf der Durchreise) Wenn der Ehegatte oder der zusammenlebende Partner auf dem Weg durch Island in ein anderes Schengen-Land unterwegs ist, muss er in der Lage sein, die Staatsangehörigkeit seines/ihres Ehegatten oder zusammenlebenden Partners in dem betreffenden Staat nachzuweisen und dass er/sie als Familienmitglied dorthin reisen darf und über einen Nachweis dafür verfügt.,

Ehegatte oder Lebenspartner eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis in Island oder einem anderen EWR/EFTA-Staat oder Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan.
Verwandten ist es gestattet, mit ihren Kindern (als Minderjährige), die das Alter von 18 Jahren bei der Ankunft in Island nicht erreicht haben, nach Island zu reisen. Die Bedingung ist, dass der Verwandte und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

  1. Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis eines Ehepartners / Mitbewohners, die in Island besucht wird.,
  2. Bestätigung des rechtlichen Wohnsitzes eines Verwandten in Island (z.B. Bescheinigung von Registers Iceland). Nicht erforderlich, wenn die Beteiligten gemeinsam nach Island reisen.
  3. Beglaubigte Heiratsurkunde ODER beglaubigte Zusammenlebensurkunde (andere Dokumente zum Nachweis des Zusammenlebens-d. H. Dass Sie denselben Wohnsitz haben-können beispielsweise eine Wohnsitzbescheinigung oder ein Mietvertrag sein).
  4. Bestätigung der familiären Beziehung (z.B. Geburtsurkunde, (bei Reisen mit eigenem Kind unter 18 Jahren).,
  5. ODER (falls auf der Durchreise) Wenn der Ehegatte oder der zusammenlebende Partner auf dem Weg durch Island in ein anderes Schengen-Land unterwegs ist, muss er den Nachweis erbringen können, dass der Ehegatte oder der zusammenlebende Partner seinen rechtlichen Wohnsitz in dem betreffenden Staat hat und dass er als Familienmitglied dorthin reisen darf und über einen Nachweis verfügt.,

Andere nahe Verwandte isländischer oder anderer EWR/EFTA-Bürger oder Bürger von Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan:
Kind, Stiefkind, Enkel oder Stiefkind der in Island lebenden Person, ihres Ehepartners oder Lebenspartners. Eltern, Stiefeltern oder Stiefeltern der in Island lebenden Person, ihres Ehepartners oder Lebenspartners.
Geschwister oder Stiefgeschwister der in Island lebenden Person, ihres Ehepartners oder Lebenspartners.,

Angehörige dürfen mit ihren Kindern (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nach Island reisen. Die Bedingung ist, dass der Vormund und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

Kinder (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben und die Einreisebedingungen erfüllen, dürfen mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten nach Island reisen, auch wenn diese Person keine Ausnahmen von Reisebeschränkungen nach Island in Betracht zieht., Voraussetzung ist, dass das Kind und der Elternteil/Erziehungsberechtigte zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

≠ Andere Familienmitglieder als die oben genannten haben keinen Anspruch auf diese Befreiung.

  1. Bestätigung der Staatsbürgerschaft des in Island zu besuchenden Familienmitglieds (z. B. Kopie des Reisepasses).
  2. Beglaubigte Dokumente zur Überprüfung familiärer Bindungen an den Vormund (z., geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Vormundschaftsnachweis) – gilt auch, wenn Sie mit einem eigenen Kind unter 18 Jahren reisen oder wenn ein Kind, das die Einreisebedingungen erfüllt, mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reist, der ansonsten nicht Anspruch auf Ausnahmen von Reisebeschränkungen hat.
  3. Bestätigung des rechtlichen Wohnsitzes eines Verwandten in Island (z.B. Bescheinigung von Registers Iceland). Nicht notwendig, wenn die Betroffenen gemeinsam nach Island reisen.,
  4. ODER (falls auf der Durchreise) Wenn ein Verwandter auf seinem Weg durch Island in ein anderes Schengen-Land unterwegs ist, muss er die Staatsangehörigkeit eines Familienmitglieds in dem betreffenden Staat nachweisen können und dass er als Familienmitglied dorthin reisen darf und darüber verfügt

Andere nahe Verwandte von Aufenthaltsgenehmigungsinhabern in Island oder einem anderen EWR/EFTA-Staat oder Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan:
Kinder, Stiefkinder, Enkel, Stiefkinder. Eltern, Stepparenten, Großeltern, Stiefeltern. Geschwister oder Stiefgeschwister.,

Angehörige dürfen mit ihren Kindern (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nach Island reisen. Die Bedingung ist, dass der Vormund und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

Kinder (als Minderjährige), die bei der Ankunft in Island das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben und die Einreisebedingungen erfüllen, dürfen mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten nach Island reisen, auch wenn diese Person keine Ausnahmen von Reisebeschränkungen nach Island in Betracht zieht., Voraussetzung ist, dass das Kind und der Elternteil/Erziehungsberechtigte zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

≠ Andere Familienmitglieder als die oben genannten haben keinen Anspruch auf diese Befreiung.

  1. Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis eines Verwandten, der in Island besucht wird.
    Certified documents verifying familial Bindungen an das Familienmitglied (z., geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Vormundschaftsnachweis) – gilt auch, wenn Sie mit einem eigenen Kind unter 18 Jahren reisen oder wenn ein Kind, das die Einreisebedingungen erfüllt, mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reist, der ansonsten nicht Anspruch auf Ausnahmen von Reisebeschränkungen hat.
  2. Bestätigung des rechtlichen Wohnsitzes eines Verwandten in Island (z.B. Bescheinigung von Registers Iceland). Nicht notwendig, wenn die Betroffenen gemeinsam nach Island reisen.,
  3. ODER (falls auf der Durchreise) Wenn ein Verwandter auf seinem Weg durch Island in ein anderes Schengen-Land unterwegs ist, muss er in der Lage sein, den rechtlichen Wohnsitz eines Familienmitglieds in dem betreffenden Staat nachzuweisen und dass er als Familienmitglied dorthin reisen darf und über einen Nachweis verfügt.

Ausländer in einer langfristigen * intime Beziehung mit einem isländischen Staatsbürger oder einer Person, die legal in Island wohnt.
*Langfristig bedeutet, dass das Paar seit mindestens sechs Monaten in einer Beziehung ist und sich mindestens einmal persönlich getroffen hat.,

  1. Gemeinsame Erklärung zur langfristigen intimen Beziehung (siehe Formblatt B).
  2. Bestätigung der isländischen Staatsbürgerschaft eines Freundes/einer Freundin ODER Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis eines Freundes / einer Freundin.
  3. Grenzschutzbeamte können bei Bedarf eine weitere Bestätigung der intimen Beziehung anfordern, z. B. Fotos; Kopien von E-Mails, Nachrichten oder anderen Kommunikationsformen, die zwischen den Parteien gesendet wurden; und/oder dass sich das Paar mindestens einmal persönlich getroffen hat (z. B. durch Stempel in Pässen oder Reisedokumenten)., Es wird daher empfohlen, dass Personen solche Unterlagen mit sich führen, um ihre Beziehung zu bestätigen.

“ Freunde / Freundinnen dürfen ihre minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren bei der Ankunft) mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Elternteil/Erziehungsberechtigte und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.

Ausländische Staatsbürger, die nachweislich Einwohner* in einem der folgenden Länder sind und aus diesen reisen:
Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand.,

*Nicht nach Staatsangehörigkeit, nur nachweisbarer Aufenthalt in dem betreffenden Land.

  1. Erklärung zur Freistellung aufgrund eines Wohnsitzes in einem zugelassenen Staat (Formblatt C).
  2. Dokument / e, das den Aufenthalt in einem der befreiten Staaten nachweist (d. h. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis, eine gültige Arbeitserlaubnis, einen Führerschein oder einen anderen Ausweis oder offizielle Daten, die vom jeweiligen Wohnsitzstaat ausgestellt wurden).,
  3. Dokument zur Bestätigung der Reiseroute vom Wohnsitzstaat nach Island (nur kurzfristiger Transit)

Ausnahmen aufgrund wesentlicher Reisen:

“ Ausländische Staatsbürger, die Anspruch auf Befreiung von Reisebeschränkungen haben, dürfen ihre minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren bei der Ankunft) bei Bedarf mitbringen, um nach Island reisen zu können. Voraussetzung ist, dass der Elternteil/Erziehungsberechtigte und das Kind zusammen reisen und eine familiäre Beziehung nachweisen können.,

Passagier im Flughafentransit

  1. Erklärung zur Befreiung von Reisebeschränkungen aufgrund des Transits (siehe Formblatt C).
  2. Fluginformationen-Air Transit Bestätigung.
  3. Falls Sie über Island in ein anderes Schengen-Land reisen, müssen Sie einen Nachweis Ihrer Reisegenehmigung in den betreffenden Staat vorlegen können.

Beschäftigte im Gesundheitswesen und Geriatrie

  1. Erklärung zur Beschäftigung in Island (siehe Formular C).
  2. Bestätigung des Arbeitgebers über wesentliche Reisen nach Island für die Arbeit.,

Für den Transport von Gütern und Dienstleistungen verantwortliche Mitarbeiter

  1. Erklärung zur Beschäftigung in Island (siehe Formblatt C).
  2. Arbeitsreisebestätigung des Arbeitgebers mit Angaben zum An-und Abreisedatum
  1. Erklärung zu akuten Umständen (siehe Formblatt C).
  2. Bestätigung akuter Umstände durch den zuständigen Arzt, Krankenhaus oder Bestattungsdienst.
  3. Bestätigung der familiären Beziehung (d.h. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).,

Einzelpersonen und Delegationen, die unter der Schirmherrschaft der isländischen Regierung, des Personals diplomatischer Vertretungen und anderer Vertreter ausländischer Länder in das Land reisen; Mitarbeiter der internationalen Organisation und ihre Gäste, die aufgrund der Aktivitäten dieser Organisationen in das Land reisen müssen; Mitglieder der Streitkräfte, die zum Dienst nach Island reisen; humanitäre Helfer; Mitarbeiter des Katastrophenschutzes; und Familienmitglieder der oben genannten Parteien

  1. Erklärung zur Befreiung von Reisebeschränkungen aufgrund der Arbeit in Island (siehe Formular C).,
    Bestätigung von Institution / Arbeitgeber in Bezug auf wesentliche Arbeit in Island. ODER Diplomatenpass, wenn Sie als Beamter des Staates reisen.
  2. Bestätigung der familiären Beziehung (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, falls zutreffend)

Studenten
Gilt für jede Form von Studium oder Ausbildung (z. B. Praktikanten, Auszubildende, Schüler oder Studenten, die weiterführende Schulen, Sprachschulen, Internate oder Berufsschulen, Austauschschüler, Forscher, Wissenschaftler usw. besuchen).).
≠ Klassenfahrten sind nicht von Reisebeschränkungen befreit.,

  1. Erklärung zur Befreiung von Reisebeschränkungen (siehe Formblatt C).
  2. Bestätigung der entsprechenden Schule in Island über die Einschreibung für Studien / Kurse. ODER Bestätigung der zuständigen Schule / Einrichtung in Island über die Bedeutung des Zwecks eines Studienbesuchs in Island für Forschungs – /wissenschaftliche Zwecke.

Personen, die im Wesentlichen für geschäftliche Zwecke von kurzer Dauer nach Island reisen müssen und diese nicht verschieben oder im Ausland durchführen können.
gilt für z.B., journalisten, Forscher und Wissenschaftler, Profisportler und ihre Mitarbeiter für Wettkämpfe, Geschäftsreisen und Meetings.
Es ist wichtig, dass Ausländer, denen in Island keine befristete Arbeitserlaubnis erteilt wurde, hier nur dann arbeiten dürfen, wenn: i) die Arbeit der betreffenden Person unter die Befreiung für eine kurzfristige Beschäftigung fällt oder ii) die Arbeit der betreffenden Person nicht als auf dem heimischen Arbeitsmarkt gilt, z. B. Spieler ausländischer Sportverbände und damit verbundenes Personal.,

Voraussetzung ist, dass Ausländer, die nach Punkt i) der Ausnahmeregelung für Kurzarbeit zur Arbeit kommen, bei der Arbeitsdirektion registriert sind. Diese Personen können aufgrund einer solchen Registrierung bis zu 90 Tage in Island arbeiten. Die entsprechende Benachrichtigung und Registrierung muss der Direktion vorgelegt werden, bevor die betreffende Person mit der Arbeit beginnt., Für weitere Einzelheiten siehe: https://vinnumalastofnun.is/atvinnurekandi/atvinnuleyfi-utlendinga/undanthagur-fra-atvinnuleyfi-vegna-skammtimavinnu

  1. Erklärung des Arbeitgebers zu Transaktionen oder der Arbeit eines ausländischen Staatsangehörigen in diesem Land, die später oder im Ausland nicht durchgeführt werden können (siehe Formular A).
  2. Dokumentation, die den Grund für die Reise genauer bestätigt, z. B. Besprechungs-oder Konferenzplan, Bestätigung von Sportereignissen, Forschungsarbeiten oder Informationen über die Bedeutung des Sammelns von Nachrichten.,
  3. Falls zutreffend: Elektronische Benachrichtigung an die Direktion für Arbeit über die Ankunft eines ausländischen Staatsangehörigen in Island für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen. Die Arbeitsdirektion wird eine besondere Bestätigung dafür ausstellen, dass die Mitteilung eingegangen ist und auf Wunsch die Bedingungen erfüllt. Senden Sie Anfragen an die E-Mail-Adresse: [email protected].

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