C. Für die Zwecke von Unterabschnitt A: Für Kraftfahrzeuge, die grundlegenden Emissionsprüfungen gemäß § 46 Unterabschnitt A unterliegen.,2-1178, Kostenbeschränkungen für Reparaturen im Rahmen des Emissionsinspektionsprogramms, einschließlich Teile und Arbeit, aber ohne Kosten für Reparaturen, die durch Garantien abgedeckt sind, sind $ 175 für Pre-1980-Modellfahrzeuge und $ 200 für 1980 und neuere Fahrzeuge, mit 2012, oder ein späteres Datum, wenn durch Bundesvorschriften erlaubt und vom Vorstand genehmigt, als Basisjahr und jährlich durch den Verbraucherpreisindex angepasst. Der Vorstand kann sich auf Verzichtsbeträge einigen.Für Kraftfahrzeuge, die einer Emissionsprüfung gemäß § 46 Absatz C unterliegen.,2-1178 betragen die Kostenbeschränkungen für Reparaturen einen Basisbetrag von 450 USD pro Fahrzeug, das 1990 verwendet, oder einen späteren Zeitpunkt, wenn dies durch Bundesvorschriften zulässig und vom Vorstand genehmigt ist, als Basisjahr und jährlich angepasst durch den Verbraucherpreisindex. Der Vorstand kann sich auf Verzichtsbeträge einigen.Reparaturen, die diesem Verzicht gutgeschrieben werden, müssen von einem gemäß § 46.2-1180 zertifizierten Reparaturtechniker durchgeführt werden. Reparaturen umfassen Teile und Arbeit.