Das Legal Immigration Family Equity (LIFE) Act und LIFE Act Änderungen von 2000 wurden verabschiedet, um bestimmten in den Vereinigten Staaten anwesenden Ausländern, die Begünstigte oder abgeleitete Begünstigte von Einwanderungsanträge waren, die Möglichkeit zu geben, den Status anzupassen, auch wenn dies sonst verboten wäre.
Die zweite Richtlinie (i) wurde ursprünglich 1994 erlassen (HR 4603, Pub. Gesetz. 103-317), dann 1997 beendet und dann vorübergehend mit dem LIFE Act von 2000 wiederbelebt., Obwohl das LIFE Act und Abschnitt 245(i) alte Gesetze sind, betreffen sie heute viele Menschen. Normalerweise verbietet INA 245 (a) die Anpassung des Status für einen Ausländer, der ohne Erlaubnis in die Vereinigten Staaten eingereist ist, und INA 245(c) die Anpassung des Status für diejenigen, die ihren Status verletzt haben, mit Ausnahme des Ehepartners, Elternteils und minderjährigen Kindes eines US-Bürgers. Das bedeutet, dass diejenigen, die ohne Erlaubnis einreisen oder den Status verletzt haben, die Vereinigten Staaten verlassen müssen, um einen dauerhaften Aufenthalt zu beantragen.,
Das Gesetz zur Reform der illegalen Einwanderung und zur Verantwortung von Einwanderern von 1996 (IIRIRA) verhängt strenge Strafen für Ausländer, die illegal in den Vereinigten Staaten bleiben und dann abreisen. Wenn diese Ausländer nicht in der Lage sind, ihren Status anzupassen, eine Aufenthaltserlaubnis(i) oder einen Verzicht haben, dürfen sie erst mit einem Einwanderungsvisum in die Vereinigten Staaten einreisen, wenn sie zehn Jahre im Ausland gelebt haben. Es ist beim Verlassen, dass die schweren Strafen von IIRIRA entstehen.,
Was 245 (i) tut und nicht tut
245(i) ermöglicht es einer Person, den Status anzupassen, auch wenn sie:
- Ohne Inspektion eingegeben hat
- Eine autorisierte Aufenthaltsdauer überschritten hat oder
- Ohne Genehmigung gearbeitet hat
245(i) tut nichts anderes. Es verzichtet nicht auf andere Gründe der Unzulässigkeit, heilt andere Arten von Statusverletzungen oder gewährt überhaupt keine anderen Vorteile.
Bewerber, die unrechtmäßig einreisen, überbezahlt sind und ohne Genehmigung gearbeitet haben, können den Status anpassen, wenn sie für 245 qualifiziert sind(i)., Da schwerwiegende Strafen entstehen, wenn eine Person, die 180 Tage oder mehr rechtswidrige Anwesenheit in den Vereinigten Staaten angesammelt hat, 245(i) ist ein entscheidender Vorteil für viele Antragsteller.
245 (i) ermöglicht es qualifizierten Ausländern, die rechtswidrigen Präsenzbarren nicht zu unterliegen, da sie den Status anpassen können, ohne die USA zu verlassen. Aber was ist mit jemandem, der bereits der dreijährigen, zehnjährigen oder permanenten Bar unterliegt? Zu diesem Zeitpunkt sind die Gerichte der Ansicht, dass 245 (i) keine der rechtswidrigen Präsenzbarren heilt oder verzichtet.,
Die Rechte der Hauptbegünstigten
Der LIFE Act ist unkompliziert, wenn Sie Hauptbegünstigter sind. Ein Hauptbegünstigter ist der spezifische Begünstigte, für den ein Visumantrag eingereicht wird (z. B. wenn Ihr Ehepartner, Ihr Kind, Ihr Elternteil, Ihr Bruder oder Ihre Schwester eine Petition für Sie einreichen, in der Ihr Name als Begünstigter aufgeführt ist, sind Sie der Hauptbegünstigte). Wenn Sie das Wort „Begünstigter“ sehen, bedeutet dies Hauptbegünstigter.,begünstigter und die Petition wurde zwischen eingereicht 01/15/1998 und 04/30/2001
Dies bedeutet, dass, wenn Sie der Hauptbegünstigte einer Einwanderer Petition oder Arbeitsbescheinigung Antrag eingereicht am oder vor 04/30/2001, Sie können das status später, auch wenn Sie versuchen, den Status basierend auf einer Petition einer anderen Person oder Firma anzupassen., In den Verordnungen werden 245(i) Großväter und Hauptbegünstigte um 8 CFR 245.10 behandelt.
Es ist nicht erforderlich, dass die am oder vor dem 30.04.2001 für Sie eingereichte Petition genehmigt wurde oder dass Sie sie weiterverfolgt haben. Es ist nur notwendig, dass es ordnungsgemäß eingereicht und genehmigt wurde, wenn es eingereicht wurde. Ordnungsgemäß eingereicht bedeutet, dass es mit der ordnungsgemäßen Anmeldegebühr und den unterzeichneten Petitionsformularen eingereicht wurde und entweder am oder vor dem 30. 8 VGL. 245.10 Buchstabe a Ziffer 2 Ziffer i)., Genehmigungsfähig bei Einreichung bedeutet, dass der Petent und der Begünstigte zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition qualifiziert waren und es sich tatsächlich um eine echte und verdienstvolle Petition handelte und nicht um eine betrügerische oder frivole Petition. 8 VGL. 245.10 Buchstabe a Ziffer 3. Aber Sie können sich immer noch qualifizieren, auch wenn die Petition später abgelehnt oder aufgegeben wurde.
Physische Präsenz
245(i) wurde 1995 in einem Gesetz erlassen, das einen rechtswidrigen Verzicht auf die Einreise für diejenigen vorsah, die Empfänger von Petitionen oder Arbeitsbescheinigungsansprüchen waren, die am oder nach dem 1.Oktober 1994 eingereicht wurden., Die IIRIRA setzte eine Frist von 245 (i) Tagen für Petitionen, die spätestens am 14.Januar 1998 eingereicht wurden. Im Jahr 2000 verabschiedete der Kongress das LEBEN Handeln erweitern 245(i) die Teilnahmeberechtigung für Petitionen eingereicht through April 30, 2001 vorgesehen, dass die Eingabe-oder Arbeitsbewilligung“s Begünstigter war physisch in den Vereinigten Staaten am Dezember 21, 2000. Ausländer, die ihren Status aufgrund einer zwischen dem 1.Oktober 1994 und dem 14. Januar 1998 eingereichten Petition oder Arbeitsbescheinigung anpassen möchten, müssen ihre physische Anwesenheit in den Vereinigten Staaten am 21., Januar 1998 und bis zum 30. April 2001 eingereichten Petitionen oder Arbeitsbescheinigungen müssen jedoch ihre physische Präsenz in den Vereinigten Staaten am 21. Abgeleitete Begünstigte wie der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Erstbegünstigten müssen am 21. Dezember 2000 keine physische Präsenz in den Vereinigten Staaten nachweisen, um Anspruch auf 245(i) Leistungen zu haben, selbst wenn der Erstbegünstigte physische Anwesenheit nachweisen muss., Januar 2001 ein Memo heraus, in dem es um die Anpassung des Status gemäß Artikel 245(i) und die verschiedenen Anforderungen an den Nachweis der physischen Präsenz auf der Grundlage der zugrunde liegenden Petition oder Arbeitsbescheinigung ging und ob der Begünstigte ein primärer oder abgeleiteter ist. Klicken Sie hier, um das USCIS 245(i) Memo vom 26.Januar 2001 zu lesen.
Die 245 (i) Rechte abgeleiteter Begünstigter
Abgeleitete Begünstigter sind etwas komplizierter. Erstens ist ein abgeleiteter Begünstigter der Ehegatte oder das unverheiratete minderjährige Kind eines Hauptbegünstigten, für den der Antragsteller keine direkte Petition einreichen konnte., Wenn die Person, die um den Hauptbegünstigten gebeten hat, eine Petition für Sie eingereicht haben könnte, können Sie kein abgeleiteter Begünstigter sein.,“>
„Grandfathered“ Derivative Begünstigte
USCIS verwendet den Begriff „grandfathered“ derivative Begünstigte eine Person zu beschreiben, die:
- Ist oder war ein derivativer Begünstigter, und
- Die Beziehung zu diesem Status existierte am oder vor 04/30/2001
Wenn ein Ehepartner verheiratet april 2001 oder eine Stiefkindbeziehung wurde durch eine Ehe, die am oder vor dem 30.04.2001 aufgetreten ist, und der Hauptbegünstigte ist 245(i) förderfähig, die abgeleiteten Begünstigten sind „Großväter.,“
Damit sich ein Ausländer gemäß INA 245(i) als abgeleiteter großväterlicher Ausländer qualifizieren kann, muss der Hauptausländer die Anforderungen für die Großväterschaft einschließlich der Anforderungen an die physische Präsenz gemäß INA 245(i)(1)(C) erfüllen. Egal, von Ilic, 25 I.&N. 717 (2012).
Was gewinnen Sie, wenn Sie “ wieder Großvater? Grandfathered Derivative Begünstigte können ihre 245(i) Vorteile behalten, auch wenn die Beziehung, die ihren derivativen Status erstellt endet, zum Beispiel durch Scheidung., Ein großväterlicher Hauptbegünstigter hat das Recht, den Status auf der Grundlage eines Einwanderungsbegehrens und einer rechtmäßigen Grundlage anzupassen, ohne Rücksicht darauf, ob der Hauptbegünstigte den Status anpasst oder zu dem Zeitpunkt, an dem er sich für die Anpassung des Status bewirbt, dieselbe Beziehung zu ihm hat.
Der Ehegatte, das Elternteil und das Kind eines großväterlichen Derivatempfängers sind nicht großväterlich und haben in keiner Weise Anspruch auf Leistungen nach 245(i). Matter of Legaspi, 25 I.&N. 328 (2010).,
Abgeleitete Begünstigte, die nicht
Ein abgeleiteter Begünstigter sind, werden nicht großväterlich behandelt, wenn die Beziehung, aus der der Derivatstatus hervorging, nach dem 30. Zum Beispiel ist ein Ehepartner, der nach dem 30. April 2001 einen Begünstigten geheiratet hat, nicht großväterlich.
Gibt es einen Vorteil, ein abgeleiteter Nutznießer von 245(i) zu sein, der nicht „Großvater“ ist?“Ja, diejenigen, die nicht Großväter sind, können weiterhin 245(i) verwenden, um den Status anzupassen, jedoch nur als Abhängige des Hauptbegünstigten., Wenn der abgeleitete Begünstigte, der nicht Großvater ist, den Status als Abhängiger der Ehefrau oder des Stiefvaters (zum Beispiel), der die Beziehung war, die den abgeleiteten Status des Antragstellers geschaffen hat, anpasst, kann der abgeleitete Begünstigte den Status mithilfe von 245(i) anpassen.
Wenn ein abgeleiteter Begünstigter jedoch nicht Großvater ist, kann er keinen Antrag auf Anpassung des Status durch eine andere Petition oder Rechtsgrundlage für die Anpassung des Status stellen. Ein abgeleiteter Begünstigter, der nicht großväterlich ist, kann sich nicht auf der Grundlage einer direkt für sie eingereichten Petition anpassen., Zum Beispiel, wenn ein Ausländer ist der Empfänger einer Petition von seinem Bruder eingereicht am oder vor April 30, 2001 und nach April 30, 2001, heiratete er eine Person illegal in den Vereinigten Staaten, die Frau kann Status als der Ehemann Derivat anpassen und zur gleichen Zeit wie er tut., Wenn das Paar jedoch ein US-Staatsbürgerkind über 21 Jahren hat, das beide Elternteile beantragt, kann der Ehemann, der großväterlich ist, 245(i) Vorteile genießen, die sich aus der Petition seines Bruders am oder vor dem 30.April 2001 ergeben, aber seine Frau kann den Status als direkter Begünstigter der Petition des Sohnes nicht anpassen, da sie keine großväterliche oder begünstigte der Petition ihres Bruders ist. Sie kann jedoch den Status als Hauptbegünstigter ihres Mannes anpassen, wenn sich ihr Ehemann als direkter Begünstigter der Petition seines Bruders anpasst., Weitere Informationen zu Fragen der Anpassung von abgeleiteten Begünstigten finden Sie im USCIS-Memo zur Klärung bestimmter Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Anpassung des Status gemäß Abschnitt 245(i) des Immigration and Nationality Act, 9.März 2005.
Wenn die Petition mangelhaft eingereicht wurde
Damit ein Begünstigter oder abgeleiteter Begünstigter Anspruch auf 245(i) Leistungen hat, muss die Petition oder der Antrag am oder vor dem 30., Im Allgemeinen sehen die Vorschriften vor, dass eine Petition oder Bewerbung „eingereicht“ wird, wenn USCIS oder das Arbeitsministerium die Bewerbung oder Petition erhalten, die bei Bedarf und mit der entsprechenden Anmeldegebühr unterzeichnet wird. USCIS hat eine andere Verordnung für 245 (i) Fälle erlassen, da Kurierdienste und der US-Postdienst möglicherweise so viele Pakete rechtzeitig geliefert haben., USCIS entschied, dass Petitionen und Anmeldungen ordnungsgemäß zum Zwecke von 245 i eingereicht wurden, wenn sie (1) am oder vor dem 30.April 2001 bei INS eingingen, oder (2) wenn sie per Post eingereicht wurden, wurde die Sendung am oder vor dem 30. 8 VGL. 245.10 Buchstabe a Ziffer 2.
USCIS hat entschieden, dass eine unzulässige Anmeldegebühr oder eine nicht unterzeichnete Anmeldegebührprüfung eine Petition oder Anmeldung nicht „ordnungsgemäß eingereicht“, wenn sie eingegangen ist. Jedoch, in Blanco v.-Halter, 572 F.,3d 780(9.Cir 2009) befand der Neunte Kreis, dass ein Begünstigter Anspruch auf Leistungen nach § 245 (i) auf der Grundlage einer Petition hatte, die vor dem 30. Das Gericht entschied, dass, weil eine Bank manchmal einen unsignierten Scheck aushandeln wird, SIE hätte den unsignierten Scheck der Bank vorlegen und bestimmen können, ob sie darüber verhandeln soll.,
Der Erste Kreis hat gegenteilig entschieden, dass eine familienbasierte I-130-Petition nicht rechtzeitig vor der Frist für § 245(i) vom 30. McCreath v. Holder, 573 F. 3d 38 (1st Cir 2009)